Es ist nicht das große Geld, das am Ende des Jahres erwirtschaftet worden sein soll, sondern die Verwirklichung der vereinseigenen Zwecke, welche die verantwortlich Handelnden eines gemeinnützigen Vereins antreiben.
Dennoch werden u.U. beträchtliche Geldsummen bewegt, um die Zwecke des Vereins zu erfüllen.
Hierbei liegt die Verantwortung der betriebswirtschaftlich sinnvollen Verwendung stets bei den Vorständen des Vereins, welche der Mitgliederversammlung, dem i.d.R. höchsten Organ des e.V., Rechenschaft legen müssen.
Ob im Ideellen Bereich, im Zweckbetrieb, im Rahmen der Vermögensverwaltung oder im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, stets sind auch spezielle steuerrechtliche Vorschriften hinsichtlich Buchführung, Körperschaft-, Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteuer zu beachten.
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